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Honorar

Gebühren

 

Grundlage für die Honorierung der Arbeit des Anwaltes ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Honorierung orientiert sich daher an dem Streitwert der an mich herangetragenen Beauftragung.

Lediglich in besonders gelagerten Fällen, in denen eine gewissenhafte Bearbeitung Ihres Falles durch die gesetzliche Vergütung nicht angemessen honoriert wird, vereinbaren Sie mit uns eine für Ihren Fall gesonderte Vergütung. Ich bespreche mit Ihnen in solchen Fällen jedoch ausführlich im Vorfeld die Hintergründe, bevor Sie mit unserer Kanzlei eine abweichende Vergütungsvereinbarung schließen.

 

 

 

Beratungsgespräche

 

Benötigen Sie nur eine rechtliche Erstberatung ohne weitere Beauftragung, orientiert sich die Vergütung an den üblichen Sätzen und beträgt derzeit 226,10 EUR (190,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Für ein Erstberatungsgespräch sollten Sie ca. 1 Stunde einplanen, dies reicht in der Regel aus, um Ihr Anliegen ausführlich mit Ihnen zu besprechen.

 

Rechtsschutzversicherung

 

Sie können sich mit jeder Rechtsschutzversicherung an mich wenden. Gerne übernehmen ich für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie vor dem Beratungstermin Sicherheit über die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung haben wollen, rufen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung über die sog. Schadenshotline an. Schildern Sie dort kurz Ihren Fall und fragen Sie nach der Kostenübernahme. Sie erhalten dann in der Regel eine Schadensnummer, welche Sie zu dem Beratungsgespräch mitbringen sollten.

Wichtig! Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor. (Bundesrechtsanwaltskammer)

 

Beratungshilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe

Wenn Sie die erforderlichen Mittel für einen Rechtsanwalt nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und Ihnen nicht andere zumutbare Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen gibt es die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen, sofern die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint.

Sie müssen vor der Beauftragung des Rechtsanwaltes Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragt haben und dem Rechtsanwalt nachweisen. Hierzu müssen Sie eine “Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” abgeben. Für diese Erklärung ist zwingend das amtliche Formular zu benutzen, das Sie hier herunterladen können.

Ist die Angelegenheit bereits bei Gericht, können Sie stattdessen Prozesskostenhilfe beantragen. Bitte teilen Sie bereits beim Erstkontakt mit, ob Sie staatliche Unterstützung benötigen.

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